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Trauung

KG Braubach, 2020Das Foto zeigt zwei Eheringe die auf einer Herzkeramik auf roten Untergrund ineinanderverschlungen liegen.

Die feierliche Trauung in der Kirche vor dem Altar ist immer noch ein ergreifender Moment voller Schönheit und Würde. Die Ernsthaftigkeit und Hingabe zweier Menschen, die sich vor Gott und vor der versammelten Hochzeitsgesellschaft ihre gegenseitige Liebe und Treue versprechen, lässt einen Hauch von Ewigkeit erahnen.



Grundsätzlich gilt:


Die kirchliche Trauung setzt die standesamtliche Eheschließung voraus. Mindestens eine von beiden Personen gehört der evangelischen Kirche an. Geschiedene dürfen getraut werden. Grundsätzlich ist eine evangelische Trauung gebührenfrei. Zuständig für die weiteren Fragen rund um die Trauung ist Pfarrer Martin Stock.

Wo und wann kann die Trauung stattfinden? Was ist zu bedenken?

Der Gottesdienst anlässlich einer Trauung findet in der Markuskirche (in der Wintersaison: in der Barbarakirche) in Braubach statt. Der Termin wird in der Regel auf einen beliebigen, möglichst frühzeitig angefragten Samstag gemeinsam festgelegt. Der Trauung geht ein Traugespräch voraus, in welchem nicht nur die Formalien und der Ablauf besprochen werden, sondern auch die Vorgeschichte dieser Liebesbeziehung thematisiert und in den Horizont Gottes, der Quelle der Liebe, gesetzt wird. Der Gottesdienst selbst kann mitgestaltet werden z.B. durch eigene Gebete oder Lesungen, ein biblischer Trauspruch wird ausgesucht und musikalische Wünsche dürfen geäußert werden.

Das Brautpaar wohnt nicht in Braubach, möchte aber trotzdem hier heiraten. Geht das?

Das ist prinzipiell möglich. In diesem Fall wird das zuständige Pfarramt der Wohnsitzkirchengemeinde von dem Brautpaar informiert und um eine Erlaubnis zur auswärtigen Trauung angefragt („Dimissoriale“). Bei konfessionsgemischten Paaren ist zumindest die Benachrichtigung der anderen Konfession gute, ökumenische Praxis.

Was ist, wenn nicht beide evangelisch sind?

Wenn eine von beiden einer anderen Konfession angehört (z.B. römisch-katholisch), sollte diese sich an ihre zuständige Konfessionsgemeinschaft wenden.

Wenn ein Partner einer anderen Religion oder gar keiner angehört, ist dessen Akzeptanz und Anerkennung der evangelischen Trauung vorausgesetzt und kann im Traugespräch thematisiert werden.

Sollte keiner der beiden Partner der evangelischen Kirche  angehören, ist eine evangelische Trauung  nicht möglich.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau:
https://www.ekhn.de/glaube/trauung.html

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