Konfirmationsordnung
der Evangelischen Kirchengemeinde Braubach
unter Berücksichtigung der Lebensordnung 100 (EKHN), Abschnitt III
Selbstverständnis und Konzeption des Konfirmationsunterrichtes
Der Konfirmationsunterricht ist nachgeholter Taufunterricht. Er versteht sich auch -aber nicht nur- als Wissensvermittlung. Mindestens genauso wichtig ist uns die Einübung praktischen Christseins innerhalb einer Gruppe. Die Bereitschaft, sich auf Inhalte des Glaubens und auf andere (und andersartige) Menschen in der Konfirmandengruppe und in der Gemeinde einzulassen, wird daher vorausgesetzt. Wir haben keine Bedenken, Jugendliche, die das Gruppenklima nachhaltig durch oftmaliges Stören oder unsoziales Verhalten negativ beeinflussen, von der Konfirmation auszuschließen (vorher erfolgt ein Elterngespräch). Der Unterricht soll Spaß machen und dazu muss jeder, Konfirmand wie Unterrichtender, seinen Teil beitragen. Daher spielen neben dem Lernstoff auch die Erfahrungsfelder gelebter Gemeinschaft (Spiel, Singen, gemeinsame Aktivitäten, Gottesdienstbesuch, verschiedene Projekte u.a.) ebenso eine wichtige Rolle wie die Initiative der Einzelnen, praktische Dienste zu übernehmen (Austeilen von Gemeindebriefen, Mitarbeit in einer Gruppe, Mitgestaltung von Gottesdiensten usw.). Die Jugendlichen haben sich mindestens 15 Mal in der Gemeinde für die Gemeinde einzubringen. Wir zeigen den Jugendlichen, wo sie das am besten können. So machen sie Erfahrungen mit unserer Kirchengemeinde. Ebenso legen wir wert darauf, den Jugendlichen den Glauben an Jesus Christus so verständlich zu machen, dass sie ihn gerne für sich selbst annehmen möchten. Uns ist es wichtig, sie zu einem Leben im vertrauensvollen Glauben an Jesus Christus einzuladen. Dies soll jugendgemäß in ansprechender und Mut machender Form geschehen. Weitere Details werden am Elternabend vorgestellt.
Die Verantwortlichkeit des Kirchenvorstands für den Konfirmationsunterricht
Der Kirchenvorstand (KV) ist laut Kirchenordnung für den Konfirmationsunterricht und damit für die Jugendlichen verantwortlich. Der Kirchenvorstand ist daher in regelmäßigen Abständen über die Arbeit im jeweiligen Jahrgang zu unterrichten, unterstützt den Pfarrer in der Ausübung seiner Tätigkeit, übernimmt aber auch aktiv Verantwortung (z.B. durch Besuche einzelner Stunden), falls es zu Schwierigkeiten innerhalb des Unterrichts kommt. Der KV hat jederzeit das Recht, dem Unterricht beizuwohnen. Dies ist in regelmäßigen Abständen sogar erwünscht, damit er sich ein „eigenes“ Bild über Unterricht und Jugendliche bilden aber auch aktiv Zeugnis des eigenen Glaubens geben kann. Der Kirchenvorstand entscheidet nach Rücksprache mit dem Pfarrer, welcher der Jugendlichen konfirmiert wird bzw. bei welchem der Konfirmand*innen eine Wiederholung im Folgejahr angebracht ist, falls das Unterrichtsziel nicht erreicht wurde oder zwischenzeitlich absehbar ist, dass der entsprechende Jugendliche nicht „Konfirmationsgeeignet“ ist (z.B. dauerhaftes Stören, Fehlen, Nichterreichend er Unterrichtsstoffe, etc.) In regelmäßigem Abstand überdenkt der KV das derzeit praktizierte Unterrichtsmodell und sucht ggf. nach alternativen Unterrichtsmodellen.
Umfang des Konfirmationsunterrichtes
Der Konfirmationsunterricht umfasst ca. 1 Jahr (nach der Konfirmation des vorherigen Jahrgangs vor den Sommerferien bis zur Konfirmation), d.h. umgerechnet ca. 70 Unterrichtsstunden inklusive der Rüsttage.
Unterrichtszeiten
Die Unterrichtsgruppe trifft sich (auch bei Nachmittags-Schulunterricht) wöchentlich am Dienstagnachmittag von 15.00 Uhr bis 16.30 Uhr oder bedingt durch Ganztagsschulunterricht etwas später. Unterrichtsbeginn ist in der Regel ein Dienstag nach der Konfirmation des letztens Jahrgangs. Das heißt, der erste Unterricht beginnt bereits vor den Sommerferien. Der Unterricht findet im Versammlungsraum in der Barbarakirche oder im Markussaal statt. Der Unterricht endet mit der Konfirmation.
Alter der Konfirmanden / Konfirmandinnen
Die Konfirmand*innen, die angemeldet werden können, sollten zum Zeitpunkt der Konfirmation die 8. Klasse besuchen. Nur auf begründeten Wunsch hin werden auch Jugendliche aufgenommen, die etwas jünger oder älter sind. Um die Arbeitsfähigkeit der Gruppe zu gewährleisten, sind die Anmeldungen jedoch weitgehend auf den genannten Jahrgang beschränkt.
Unterrichtsmaterial
Zum Unterrichtsmaterial gehören:
Ein Ringbuch DIN A4 mit Blättern und Schreibgerät
Das Arbeitsbuch und die Bibel werden zentral vom Gemeindebüro besorgt. Die Kosten belaufen sich auf 50,- Euro und werden von den Jugendlichen in der ersten Unterrichtsstunde eingesammelt. Darin ist auch das Essen für die Projekte enthalten.
Die Materialien sind zu jeder Unterrichtsstunde und auf die Rüstzeiten mitzubringen. Sie können auch im Unterrichtsraum gelagert werden. Die Themenauswahl wird jährlich auf ihre Aktualität hin überprüft.
Inhalte des Unterrichtes
Für die Gestaltung des Konfirmationsunterrichts ist gemäß der Kirchenordnung der Pfarrer zuständig. Ziele und Inhalte sind nach der Lebensordnung mit dem Kirchenvorstand einvernehmlich festzulegen. In Braubach sind die Inhalte: Gottesdienst, Kirche, Gemeinde, Bibel, Gebet, Vaterunser, Gott, Jesus Christus, Heiliger Geist, Psalm 23, Glaubensbekenntnis, Gebote, Taufe, Abendmahl, Sterben / Tod, Diakonie. Weitere Themen hängen vom jeweiligen Jahrgang ab. Ein ungefährer Stunden-/themenplan wird zu Beginn des Jahrgangs nach einer Umfrage bei den Konfis durch den Pfarrer erstellt.
Eigene Gottesdienste
Zum Lernstoff gehört es, in Eigenarbeit unter Hilfestellung des Pfarrers zwei eigenständige Gottesdienste vorzubereiten und durchzuführen. Hierbei sollen vor allem die Fähigkeiten und Neigungen (z.B. eigenes Glaubensbekenntnis am Ende der KU-Zeit) der Jugendlichen sichtbar werden. Ebenso sollen die Jugendlichen dazu ermutigt werden, ihren eigenen Glauben zur Sprache zu bringen. Einer der beiden Gottesdienste ist der Vorstellungsgottesdienst kurz vor der Konfirmation.
Besuch der Gottesdienste
Zum Konfirmandenunterricht gehört der Besuch des Gottesdienstes. In der Kirchengemeinde Braubach ist das in der Regel sonntags um 10.00 Uhr in der Markuskirche oder einmal im Monat in Osterspai oder Kamp-Bornhofen möglich. Die Jugendlichen haben 25 Mal während der gesamten Zeit den Gottesdienst zu besuchen. Das bedeutet, dass sie etwa zweimal im Monat zum Gottesdienst gehen. Die Zahl der besuchten Gottesdienste wird kontrolliert. Es kann auch im begrenzten Umfang der Gottesdienst am Wochenendort oder - etwa zu Vergleichszwecken - in einer anderen Gemeinde bzw. einer anderen Konfession besucht werden. Ist nach regelmäßiger Kontrolle der Gottesdienstpunkte absehbar, dass der/die Jugendliche die zu erreichende Gottesdienstzahl nicht schafft oder ist trotz mehrfacher Ermahnung sein Gottesdienstbesuch ausschließlich störend, entscheidet der Kirchenvorstand über das Beenden der Konfirmandenzeit und eine mögliche Wiederholung im folgenden Jahr. Die Konfirmand*innen sitzen während der Gottesdienste in Braubach in der ersten bzw. zweiten Bankreihe gemeinsam mit dem Pfarrer, damit so Störungen während des Gottesdienstablaufs möglichst vermieden werden können. Bei anhaltenden Störungen wird sich ein KV-Mitglied zu bzw. zwischen die Jugendlichen setzen. Uns ist wichtig, dass die Jugendlichen im Gottesdienst „vorkommen“, das heißt sich auch angesprochen fühlen. Zum Beispiel beim Lobpreisgottesdienst oder an hohen Festtagen werden sie zur Mitgestaltung von Gottesdiensten eingeladen. Alternativ zum Gottesdienst können die Jugendlichen auch den TeenTower, die Jugendgruppe unserer Gemeinde, besuchen. Für jeden Besuch im TeenTower erhalten sie wegen der Andacht einen halben Gottesdienstpunkt. Es werden maximal 10 TeenTowerbesuche als fünf Gottesdienstpunkte anerkannt.
Konfirmand*innen beim Abendmahl
In Braubach hat sich der Kirchenvorstand für das Kinderabendmahl ausgesprochen unter der Prämisse, dass die teilnehmenden Kinder zuvor zum Beispiel im Kindergottesdienst im Abendmahl unterwiesen wurden. Diese Regelung gilt auch während der Konfirmandenzeit. Es wird den Jugendlichen allerdings frei gestellt, ob sie daran teilnehmen möchten, bis das Thema im Unterricht behandelt wird. Nahe gelegt wird ihnen jedoch, bis zur Einführung ins Abendmahl und einer „ersten“ gemeinsamen Mahlfeier zu warten - es sei denn, sie haben bereits zuvor schon regelmäßig Abendmahl gefeiert bzw. wurden im Kindergottesdienst oder durch die Eltern ins Mahl eingeführt.
Konfirmandenrüstzeiten
Die Rüstzeit ist für die Konfirmandenzeit besonders wichtig. Hier haben die Konfis mit den Mitarbeitenden die Gelegenheit, sich persönlicher und intensiver mit den Fragen des Glaubens und des Lebens zu beschäftigen, als dies im wöchentlichen Unterricht möglich ist. Die Rüstzeit ist nicht nur für das Zusammenwachsen der Gruppe, sondern auch verbindlich (!) aufgrund der dort behandelten Themen von enormer Wichtigkeit und damit Voraussetzung zur Konfirmation. In Braubach finden zwei Rüstzeiten statt. Zwei Rüsttage (Freitag bis Samstag) umfassen einen ganzen Tag in der Braubacher Barbarakirche. Ferner gibt es eine große Rüstzeit, die drei Tage an einem anderen Ort stattfindet. Die planbaren Termine werden zu Beginn der Konfirmandenzeit wie alle verpflichtenden Termine den Jugendlichen und Eltern mitgeteilt. Die Kosten für die Freizeit sollen gering gehalten, sprich auf die reinen Selbstkosten reduziert werden. Am Geld soll die Teilnahme an einer Freizeit auf keinen Fall scheitern! Im Bedarfsfall entscheidet der Pfarrer über einen Zuschuss. Die Rüstzeiten werden mit ehrenamtlichen Helfenden vorbereitet und durchgeführt.
Ferien und Unterrichtsausfall, Anwesenheitspflicht
Während der Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt. Wenn der Konfirmand / die Konfirmandin krankheitshalber oder aus anderen wichtigen Gründen fehlen muss, benötigt er/sie eine schriftliche Entschuldigung seitens eines Erziehungsberechtigten. Es gelten hierbei die gleichen Regeln wie in der Schule. Es reicht nicht, dass der Jugendliche selbst irgendwann anruft. Wenn infolge oftmaligen Fehlens (5 maliges Fehlen, d.h. 7,5 Stunden) nicht davon ausgegangen werden kann, dass der/die Konfirmand(in) sich eine angemessene Grundlage erarbeiten konnte, wird von einer Konfirmation abgesehen. Das gleiche gilt, wenn die Freizeiten versäumt wurden.
Elternabend
Die Einbeziehung der Eltern ist uns wichtig. Daher findet zu Beginn und gegen Ende des Konfirmationsunterrichts ein Elternabend statt. Der Elternabend zu Beginn ist gedacht, um sich kennenzulernen. Neben dem „Kennenlernen“ zum Beispiel beim gemeinsamen Essen wird an diesem Abend die KU-Jahresplanung vorgestellt, die Möglichkeit für Fragen eröffnet. Im Interesse eines gelingenden Konfirmandenjahres sollte mindestens ein Elternteil vertreten sein. Der zweite Elternabend informiert über die Konfirmation. Letzte Absprachen werden getroffen.
Grundlagen für die Konfirmation
Die Voraussetzungen sind:
- mind. 25 Gottesdienstbesuche, darunter 15 reguläre Sonntagmorgengottesdienste.
- 15 Mitarbeitspunkte
- Regelmäßiger Besuch des Unterrichts (maximal 5maliges entschuldigtes Fehlen, d.h. 7,5 Stunden)
- Besuch der mehrtägigen Rüstzeit bzw. der Rüstzeittage
- Mitgestaltung des Vorstellungsgottesdienstes
- Auswendigkönnen von zentralen Texten wie Psalm 23, Vaterunser, Glaubensbekenntnis, 10 Gebote, Missionsbefehl und Einsetzungsworte zum Abendmahl.
- Die Zustimmung zur Konfirmation der vom Pfarrer vorgeschlagenen Konfirmanden durch den KV
Aussetzen der Konfirmation
Der Kirchenvorstand setzt bei einem Nichterreichen der oben genannten, erforderlichen Grundlagen die Konfirmation aus. Der Konfirmand / die Konfirmandin wird daher erst im Folgejahr konfirmiert. Zuvor erfolgen eine schriftliche Benachrichtigung und ein Elterngespräch mit Pfarrer und KV-Mitgliedern. Gegen eine Aussetzung kann Einspruch beim Dekanatssynodalvorstand erhoben werden.
Konfirmation
Konfirmationsunterricht ist nachgeholter Taufunterricht. Entsprechend ist die Konfirmation das persönliche Bekenntnis der Jugendlichen zum eigenen Glauben und zu Gottes Ja, das zuvor Eltern und Paten bei der Taufe gesprochen haben. Die Jugendlichen entwerfen daher gemeinsam mit dem Mitarbeitsteam ein „eigenes“ Glaubensbekenntnis, das in der Konfirmation gemeinsam gesprochen wird. Die Jugendlichen erhalten ein umfangreiches Kompendium an möglichen Konfirmationssprüchen, aus denen sie sich einen persönlichen Bibelspruch auswählen, es sei denn, sie haben einen eigenen Bibelspruch herausgesucht, den sie dem Pfarrer vorstellen. Jeder Konfirmand/ jede Konfirmandin hat ein persönliches Gespräch mit dem Pfarrer. In diesem Gespräch wird noch einmal genauer hingeschaut, welche Voraussetzungen und welche Einstellung der Jugendliche für seine / ihre Konfirmation hat.
Ungetaufte Konfirmand*innen
Da das Konfirmationsversprechen eines Jugendlichen das eigene nachgeholte Taufbekenntnis ist, das zuvor Eltern und Paten in der Taufe übernommen hatten, ist bei noch nicht getauften Jugendlichen das Taufversprechen innerhalb des Konfirmationsgottesdienstes gleichbedeutend mit dem Konfirmationsversprechen, so dass der gerade Getaufte sein kurz zuvor gesprochenes Bekenntnis nicht wiederholt. Die Einsegnung erfolgt jedoch zusammen mit den anderen Konfirmanden.
Informationspflicht gegenüber den Eltern und Konfirmand*innen
Die vorliegende Konfirmationsordnung wird in der vom Kirchenvorstand beschlossenen, aktuellen Fassung den Eltern und Konfirmanden in schriftlicher Form ausgehändigt. Sowohl Eltern als auch Konfirmanden bestätigen das Lesen und Akzeptieren dieser Ordnung mit der Unterschrift zur Anmeldung zum Konfirmationsunterricht.
Stand 05/2020